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   OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06   

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https://dejure.org/2007,17471
OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06 (https://dejure.org/2007,17471)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.04.2007 - 8 U 233/06 (https://dejure.org/2007,17471)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. April 2007 - 8 U 233/06 (https://dejure.org/2007,17471)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06
    Vorsätzliche folgenlose Verstöße führen nur bei versicherungsrechtlicher Relevanz zur Leistungsfreiheit, das heißt bei schwerem Verschulden des Versicherungsnehmers, und nur, wenn der Verstoß generell geeignet war, also unerheblich, ob der Versicherer konkret einen Aufklärungsnachteil oder einen Schaden erlitt, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden ( BGH VersR 1982, 134; für die Kaskoversicherung: BGH VersR 1984, 228 [BGH 07.12.1983 - IVa ZR 231/81] ).
  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80

    Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06
    Vorsätzliche folgenlose Verstöße führen nur bei versicherungsrechtlicher Relevanz zur Leistungsfreiheit, das heißt bei schwerem Verschulden des Versicherungsnehmers, und nur, wenn der Verstoß generell geeignet war, also unerheblich, ob der Versicherer konkret einen Aufklärungsnachteil oder einen Schaden erlitt, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden ( BGH VersR 1982, 134; für die Kaskoversicherung: BGH VersR 1984, 228 [BGH 07.12.1983 - IVa ZR 231/81] ).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06
    Bei einem Benachteiligungsvorsatz, der bei falschen Angaben in der Sachversicherung in der Regel vorliegt, ist die Leistungsfreiheit des Versicherers zumeist anzuerkennen ( BGH VersR 1978, 74).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06
    Eine schriftliche Belehrung darf nicht zu übersehen sein ( BGH VersR 1978, 121).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06
    Inhaltlich muss ausdrücklich und unmissverständlich darüber belehrt werden, dass vorsätzlich falsche Angaben, auch wenn sie folgenlos geblieben sind und dem Versicherer aus ihnen keine Nachteile erwachsen, zu einem Anspruchsverlust des Versicherungsnehmers und zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VersR 1973, 174 [BGH 20.12.1972 - IV ZR 57/71] sowie die Nachweise bei Prölss/Martin-Knappmann § 7 AKB Rdz. 87 f. und § 34 VVG Rdz. 22).
  • OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00
    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06
    Bei Ausländern genügt jedoch eine Belehrung in deutscher Sprache ( OLG Köln NVersZ 2001, 562; OLG Nürnberg VersR 1995, 1224).
  • OLG Nürnberg, 22.12.1994 - 8 U 2596/94

    Leistungsfreiheit des Versicherer bei vorsätzlich unrichtigen Angaben in der

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06
    Bei Ausländern genügt jedoch eine Belehrung in deutscher Sprache ( OLG Köln NVersZ 2001, 562; OLG Nürnberg VersR 1995, 1224).
  • OLG Hamm, 08.08.2014 - 15 VA 8/14

    Akteneinsichtsrecht eines Versicherers

    Dazu können nach anerkannter Auffassung auch Fragen nach den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers gehören, weil sich daraus für den Versicherer Anhaltspunkte ergeben können, der Eintritt des Versicherungsfalls und die damit verbundene Entschädigungsleistung entspreche der finanziellen Interessenlage des Versicherungsnehmers (BGH VersR 2006, 258, 259; OLG Celle ZfS 2007, 571; Prölls/Martin, VVG, 28. Aufl., § 31, Rdnr. 8).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2010 - 3 U 142/09

    Kfz-Kaskoversicherung: Falschangaben eines Versicherungsnehmers bei der Anzeige

    Nach wohl ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, genügt - auch bei Ausländern - eine Belehrung in deutscher Sprache (vgl. dazu OLG Celle, Urt. v. 26.04.2007 - 8 U 233/06, ZfSch 2007, 571 = RuS 2008, 100, juris-Rdn. 11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.2006 - 4 U 138/05, VersR 2007, 686, juris-Rdn. 41; jeweils m.w.N.).
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